Hangstartberechtigung
1.100,00 € 6 Tage
inkl. 20 % MwSt.
20 Höhenflüge zur Erlangung der Hangstartberechtigung
Beschreibung
Endlich richtig fliegen!
Was ist das eigentlich? Für viele ist es das Fliegen in den hohen Bergen, von denen wir besonders viele haben. Somit ist die Hangstartberechtigung für alle diejenigen geeignet, die bereits Ihren Schein an der Winde gemacht haben, dennoch aber die Berechtigung im Schein stehen haben wollen, dass sie auch am Hang (in den Bergen) fliegen dürfen. Jemand der sich noch in Ausbildung befindet und noch keine Lizenz besitzt, muss erst seine Lizenz fertig machen. In manchen Fällen können wir Flüge anerkennen und es muss nicht alles von vorne begonnen werden. Die notwendigen Skills werden wir aber von jedem “abtasten”, der bei uns weitermacht – egal in welcher Form. So befindest Du Dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an Deinem ersten praktischen Tag am Übungshang. Zum Weitermachen oder neu bei uns starten, bucht bitte die entsprechenden Kurse Höhenflugkurs bis zur Lizenz oder From 0 to pilot.
Du buchst hiermit eine 6-Tage-Woche Kurs. Normalerweise ist es wetterbedingt nicht möglich, alle notwendigen Flüge in einer Woche zu schaffen (20 Flüge in sechs Tagen sind nicht immer möglich), deshalb buchen wir Dich im nächsten freien Slot nochmal ein. Am Besten Du fragst vorher schon bei uns an, ob die darauf folgende Woche auch noch frei ist und planst Dir diese Zeit auch gleich ein. Natürlich ist es ebenso möglich, in einer späteren Zeit nochmal die fehlenden Tage hinzuzukommen.
Und wie läuft das ab?
Los geht’s jeden Montag in der früh um 08:00 Uhr an der Flugschule. Nach kurzer Vorstellung und Bestätigung, dass Du da bist, füllen wir die obligatorischen Zettel für Versicherung und Ausbildungsakt aus. Je nach Wetter fällt die Entscheidung nun, ob wir mit der theoretischen oder praktischen Ausbildung beginnen. Sofern wir uns draußen aufhalten können, werden wir dies bevorzugen und Dich mit der notwenigen Ausrüstung versorgen.
Schon geht es los zum Startplatz mit den Fluglehrern und Dein Landeplatzlehrer fliegt einmal vor und checkt die Bedingungen. Der Startplatzfluglehrer fragt Dich, welche Manöver Du schon kannst und gibt diese dem Landeplatzlehrer durch. Solltest Du noch keine Manöver können, fliegst Du am ersten Tag nur von oben nach unten und es folgt im laufe der Woche für Dich dann ein Manöverbriefing. Du wirst bei uns die Manöver trainieren, bis wir Dir die Prüfungsreife erteilen. Danach folgen eine oder mehrere Prüfungssimulationen, wo Du alle Manöver fliegst, die ein Prüfer auch sehen möchte.
Da Sebastian und Emanuel beide anerkannte Prüfer für die deutsche wie auch österreichische Lizenz sind, sollte es normalerweise funktionieren, dass wir Dir die Prüfung abnehmen oder einen externen Prüfer am Ende der Woche einladen – je nachdem, wie wir nach Prüfungsverordnung vorgehen müssen. Der Tag endet von Mo – Fr um ca. 18:00 Uhr, am Samstag nach Absprache.
Was ist inkludiert?
- 20 Höhenflüge
- Funkgerät als Leihgabe.
- Gleitschirmausrüstung als Leihgabe, falls notwendig.
- Die Versicherung, falls Du mit einer Leihausrüstung fliegst.
- Betreuung durch 2 Fluglehrer.
- Manöverbriefing.
- Ausbildungsunterlagen in elektronischer Form.
- Flugbuch zur Dokumentation Deiner Flüge.
- Theorieunterricht.
- Transport auf den Berg, wenn es keine Gondel gibt.
- Individuelles Feedback nach jeder Übung / jedem Flug.
- Videos und Analyse.
- Landegebühren.
- Eintragung der Hangstartberechtigung in den österreichischen Schein
Was solltest Du selbst mitbringen?
- Gute Laune!
- Festes Schuhwerk!
- Handschuhe (je nach Jahreszeit dünne oder dicke).
- Wind/Regenjacke bzw. taugliche Klamotten für den Berg.
- Etwas Geld, wenn wir zum Mittagessen einkehren.
- Essen / Trinken für zwischendurch.
- Falls Du mehr Flüge benötigst zur Vervollständigung der Berechtigung, rechnen wir Dir das gerne individuell aus.
- Scheinumschreibungen müssen extra bezahlt werden oder individuell mit unsere Bestätigung die Eintragung gegen separate Gebühren vorgenommen werden.
Wissenswertes zur Lizenzierung
In Österreich
Zwischen den österreichischen und deutschen Regularien gibt es Unterschiede! In der ZLPV §80 kann man nachlesen, dass mindestens 20 Höhenflüge gebraucht werden, bis die Hangstartberechtigung in die Lizenz eingetragen werden kann. Das heißt, jemand der sich für die Hangstartberechtigung bewirbt, muss bereits eine Lizenz haben, die dann zum Aeroclub geschickt und die Hangstartberechtigung eingetragen wird. Handelt es sich dabei um eine deutsche A Lizenz, muss der Schein zusätzlich in einen österreichischen Schein umgeschrieben werden. Dies passiert in einem Aufwasch, die Gebühren sind allerdings extra zu bezahlen. Kommt jemand mit einem angefangenen Windenschein und hat zum Beispiel bereits zehn Windenschlepps, zehn Startleitertätigkeiten und die theoretische Prüfung dazu gemacht (vgl. ZLPV $81), kann er nicht nur noch 30 Höhenflüge im alpinen Gelände machen und dann die Lizenz für Winde und Hang gleichzeitig erlagen. Die Windenschleppberechtigung kann lediglich auf diese Weise zusätzlich in den Schein eingetragen werden, wenn jemand bereits eine Lizenz hat (zum Beispiel den Paragleiterschein mit der Startart Hang).
In Deutschland
Macht jemand in Deutschland an der Winde die Einweisung, kommt dann zu uns und macht 20 Flüge am Hang und danach in Deutschland den Rest der noch fehlenden Flüge an der Winde, so besteht die Möglichkeit über den DHV und in einer deutschen Flugschule die von uns bestätige Hangstarberechtigung gleich in den gleichen, auszustellenden Schein eintragen zu lassen. Die Gebühren können sich von Flugschule zu Flugschule unterscheiden. Auch da wird es tendenziell nicht viel Unterschied machen, wenn jemand im alpinen Gelände (zusätzlich) die volle Ausbildung mit 40 Höhenflügen absolviert, bereits eine Lizenz ausgestellt bekommt und danach in die bereits ausgestellte Lizenz die Windenberechtigung eintragen lässt.
Wichtig ist: Aus der Ausbildung muss ein sicherer Pilot hervorgehen, der in beiden Startarten eine Lizenz erteilt bekommen kann. Die Prüfung werden sowohl deutsche Flugschulen als auch wir erst dann abnehmen können, wenn das Niveau des Schülers auf einem entsprechenden Level ist.
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