Tandem Beförderungs-Vertrag

Befoerderungsvertrag_Tandem

Die Flugschule FlyAirea Tirol GmbH mit dem Piloten

verpflichtet sich als Pilot, den Passagier / die Passagierin

im doppelsitzigen Gleitschirm (Tandemflug) gegen Entgelt zu befördern.

Beförderungsbedingungen

  1. Den Termin und die weiteren Einzelheiten des Fluges bestimmt der Pilot.
  2. Die notwendigen Versicherungen (Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtversicherung) wurden durch die Flugschule FlyAirea Tirol GmbH abgeschlossen.
  3. Die sichere Durchführung des Passagierflugs mit dem Gleitschirm erfordert vom Passagier eine genaue Befolgung der Anweisungen des Piloten zu den Startvorbereitungen, dem Start selbst, dem Flug und der Landung. Diese werden dem Passagier im Rahmen einer Einweisung bei der Vorbesprechung des Fluges bekannt.
    Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere bei Start und Landung. Der Pilot muss sich in diesen Phasen besonders darauf verlassen können, dass der Passagier die erforderlichen Abläufe und Bewegungen so ausführt, wie in der Vorbesprechung erläutert wurde, bzw. wie sie vom Piloten direkt angewiesen werden. Es muss dem Passagier bewusst sein, dass ein Fehlverhalten, wie beispielsweise

    – beim Start das Beenden des Startlaufs vor dem Abheben, das Einnehmen einer sitzenden Haltung bevor der Pilot dies anweist,
    – im Flug ein Verhalten, das den Piloten in grober Weise von der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Luftfahrzeugführer ablenkt,
    – bei der Landung nicht die Lauf- oder Sitzposition einzunehmen, die der Pilot für eine sichere Landung anweist,

    zu Unfällen mit dem Risiko schwerer Körperschäden führen kann.
  4. Der Pilot ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug abzusagen, wenn
    – die Wetterbedingungen nicht sicher genug sind, um den Flug ordnungsgemäß durchzuführen,
    – er begründete Zweifel daran hat, dass der Passagier den Anforderungen des Fluges sicher gewachsen ist, bzw. den Anweisungen folgen wird,
    – er feststellt, dass ein technischer Mangel der Ausrüstung- auch der persönliche Ausrüstung des Passagiers- eine sichere Durchführung des Fluges entgegen steht.
  5. Der Passagier ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug nicht anzutreten, wenn er
    – unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder unter dem Einfluss von betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Medikamenten,
    – unter einer Erkrankung des Kreislaufs, der Nerven, des Herzens oder des Bewegungsapparates leidet,
    – vom Piloten die unter 3. genannte Einweisung nicht erhalten oder diese nicht verstanden hat.
  6. Die bestehende Passagier-Haftpflichtversicherung des Piloten bzw. des Halters deckt die Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes durch einen Unfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, entbindet der Passagier den/die Piloten und seine Leute sowie den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht.

  7. Alle mitgeführten Gegenstände, wie z.B. Kamera, Mobiltelefon, Brille, unterliegen ausschließlich der Obhut des Passagiers.
  8. Sollten direkt nach dem Flug Beschwerden auftreten, sind diese unverzüglich zu melden und zu dokumentieren. Erfolgt keine Meldung durch den Passagier / die Passagierin, wird von einem unverändert guten Gesundheitszustand ausgegangen. Die Flugschule FlyAirea Tirol GmbH wird somit von jeglicher Haftung für später eingereichte Beschwerden ausgenommen.
  9. Die Flugschule FlyAirea Tirol GmbH übernimmt keine Reinigungskosten, wenn Klamotten des Passagiers dreckig werden.